Über eine Woche nach der Verurteilung von Alexander Renz wegen Mordes, hat dessen Pflichtverteidiger wie angekündigt Revision eingelegt. Die Revisionsgründe seien noch unklar, ließ ein Gerichtssprecher verlauten.
Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall befassen, was einige Monate in Anspruch nehmen wird.
Der BGH überprüft im Revisionsverfahren als einzige und letzte Instanz Strafurteile der Landgerichte. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt, der BGH ist an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden. Beanstandet der BGH ein Urteil und wird dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig, hebt er das Urteil auf und verweist es an ein Landgericht. Bestätigt der BGH ein Urteil, ist es rechtskräftig.

Verfasst von primasonntagblog