Plädoyers gesprochen: Alexander Renz soll für immer ins Gefängnis

Am 10. Verhandlungstag am Aschaffenburger Landgericht gegen Alexander Renz, ließ die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer verlauten, dass Renz lebenslang und mit anschließender Sicherungsverwahrung ins Gefängnis solle, da es sich bei der Tat um einen heimtückischen, aus niederen Beweggründen begangenen Mord handele.
Renz müsse für immer im Gefängnis bleiben, weil eine besondere Schwere der Schuld und eine große Wiederholungsgefahr bestehe, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Alexander Renz und sein Verteidiger

Alexander Renz und sein Verteidiger

Die Verteidigung plädierte hingegen, nach gesamt zehn Verhandlungstagen, in denen 62 Zeugen vernommen wurden, aus Mangel an Beweisen auf Totschlag und forderte eine Haftstrafe von insgesamt 14 Jahren ohne Sicherungsverwahrung für Renz, da hierfür die rechtlichen Grundlagen nicht erfüllt seien, hieß es.

Der 38-Jährige Alexander Renz aus Heimbuchenthal steht unter anderem auch wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme vor Gericht.
In seiner fast einjährigen Flucht war er nachweislich zweimal in seine Heimat zurückgekehrt und hatte dort Menschen aus seinem Umfeld überfallen und einige davon gewaltsam festgehalten.

Das Urteil im Fall Alexander Renz wird am kommenden Mittwoch den 23. Juni 2010 erwartet.

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