Lebenslange Haft für Alexander Renz – Verteidigung will in Revision gehen

Juni 25, 2010

Am 11. und letzten Verhandlungstag im Fall Renz, ist der Angeklagte Alexander Renz zu lebenslanger Haft, allerdings ohne anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Das Gericht sah eine besondere Schwere der Schuld.

Alexander Renz am Tag der Urteilsverkündung

Alexander Renz am Tag der Urteilsverkündung

Alexander Renz schweigt an diesem Tag. Die Gründe für die Ermordung Carmen Spielmanns auf dem Schlossparkpatz Mespelbrunn will er nur den Angehörigen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mitteilen.

Die Verteidigung von Renz’ will gegen das Urteil Revision einlegen. Die Anwälte des Mörders aus Heimbuchenthal hatten auf Totschlag plädiert und 14 Jahre Haft gefordert. Renz Verteidiger Christoph Jahrsdörfer kündigte nach dem Urteil an, dass man in diesem Falle gegen das Urteil in Revision gehen wolle.


Plädoyers gesprochen: Alexander Renz soll für immer ins Gefängnis

Juni 16, 2010

Am 10. Verhandlungstag am Aschaffenburger Landgericht gegen Alexander Renz, ließ die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer verlauten, dass Renz lebenslang und mit anschließender Sicherungsverwahrung ins Gefängnis solle, da es sich bei der Tat um einen heimtückischen, aus niederen Beweggründen begangenen Mord handele.
Renz müsse für immer im Gefängnis bleiben, weil eine besondere Schwere der Schuld und eine große Wiederholungsgefahr bestehe, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Alexander Renz und sein Verteidiger

Alexander Renz und sein Verteidiger

Die Verteidigung plädierte hingegen, nach gesamt zehn Verhandlungstagen, in denen 62 Zeugen vernommen wurden, aus Mangel an Beweisen auf Totschlag und forderte eine Haftstrafe von insgesamt 14 Jahren ohne Sicherungsverwahrung für Renz, da hierfür die rechtlichen Grundlagen nicht erfüllt seien, hieß es.

Der 38-Jährige Alexander Renz aus Heimbuchenthal steht unter anderem auch wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme vor Gericht.
In seiner fast einjährigen Flucht war er nachweislich zweimal in seine Heimat zurückgekehrt und hatte dort Menschen aus seinem Umfeld überfallen und einige davon gewaltsam festgehalten.

Das Urteil im Fall Alexander Renz wird am kommenden Mittwoch den 23. Juni 2010 erwartet.


Der 9. Verhandlungstag: Alexander Renz voll schuldfähig

Juni 15, 2010

Am 9. Verhandlungstag im Fall Alexander Renz kam Professor Dr. Michael Rösler, Direktor des Instituts für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie am Uniklinikum des Saarland zu Wort, und sieht Renz als voll schuldfähig.

Der Gutachter sieht in seinen Ausführungen die Gefahr, dass Renz eine vergleichbare Tat wiederholen könnte.

Das Gutachten gibt nur wenige Hinweise auf eine Tat im Affekt. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die Verteidigung auf Totschlag plädieren wird. Das Strafmaß läge hier zwischen fünf und 15 Jahren Haft.

Alexander Renz ließ zum Ende des Prozesstages über seinen Anwalt verlauten, knapp 50.000 Euro an die drei hinterbliebenen Kinder des Opfers Carmen Spielmann zu zahlen. In einer entsprechenden Vereinbarung, die im Gerichtssaal verlesen wurde, heißt es: “Der Übergeber regt an, das Geld für Ausbildungszwecke zu verwenden.”

Für den morgigen Mittwoch (16.06.2010) werden die Schlussplädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft erwartet.


Renz gesteht den Mord an Carmen Spielmann

Juni 11, 2010

Am 8. Verhandlungstag gibt es eine Wende im Prozess um Alexander Renz (38) aus Heimbuchenthal:
Er gibt zu, die 32-jährige dreifache Mutter Carmen Spielmann aus Klingenberg am 25. Juli 2008 in der Nähe von Schloss Mespelbrunn erstochen zu haben.

Alexander Renz am 8. Verhandlungstag

Alexander Renz am 8. Verhandlungstag

Renz selbst spricht nicht, er lässt eine Erklärung von seinem Wahlverteidiger Heinrich Kloos verlesen, die mit den Worten schließt: “Ich bedauere mein Verhalten und entschuldige mich bei all denen, denen ich Unrecht getan habe.” Als das Schriftstück verlesen ist, bricht die Mutter von Carmen Spielmann in Tränen aus.

Diese Erklärung des Angeklagten Alexander Renz ist allerdings noch kein Mordgeständnis im juristischen Sinne. Das Gericht muss noch klären ob die Tötung aus “Grausamkeit”, “Heimtücke” oder aus sonstigen “niedrigen Beweggründen” geschehen ist.

Gerichtssaal im Landgericht Aschaffenburg

Bild: Landgericht Aschaffenburg, Gerichtssaal

Weiter schreibt Renz, er habe erst drei Tage nach der Tat in einem Internetcafe erfahren, dass Carmen Spielmann tot ist: “Da ich niemals vorhatte, sie zu töten, war dies für mich ein schwerer Schock.”

Renz’ Verteidiger Koos bleibt so wortkarg wie sein Mandant und kündigt nur an, dass Details noch rechtzeitig geklärt würden. Eine Erklärung wolle Renz erst “nach Abschluss des Verfahrens” abgeben.
Grund: Das Andenken der Toten solle erhalten bleiben. “Es könnte ja auch sein, dass etwas Negatives über sie gesagt werden muss”, so der Anwalt. Das wolle sein Mandant verhindern.

Die Schlussplädoyers im Fall Alexander Renz werden wohl am 16. Juni gesprochen werden.


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